Die Schwerpunkte der Ergotherapie am Klinikum Konstanz liegen in den Bereichen Orthopädie, Unfall- und Handchirurgie und Neurologie.
Die Handtherapie umfasst das gesamte Spektrum der degenerativen Erkrankungen der Hand, akute Handverletzungen, Schulter- und Ellenbogenverletzungen und die Nachbehandlung bei hand- und unfallchirurgischen Eingriffen.
Das Ziel der Ergotherapie/Handtherapie ist es, den Betroffenen schnellst möglich wieder eine aktive Teilhabe am privaten Umfeld und im Berufsleben zu ermöglichen. Dabei richtet sich die Behandlung nach den individuellen Ansprüchen und Wünschen der Betroffenen.
Die Therapie konzentriert sich auf die Behandlung von zentralen neurologischen Erkrankungen/Traumata, wie z. B. Schlaganfall, Multiple Sklerose, Parkinson, ALS sowie periphere Nervenerkrankungen und Verletzungen. In der Neurologie ergeben sich die Therapieziele des Wiedererlangens von wichtigen Alltagsaktivitäten, Erarbeiten von adaptiven Techniken im Alltag, Einsatz von Hilfsmitteln sowie Patienten- und Angehörigenschulung im häuslichen Umfeld.
Die Ergotherapie arbeitet stets patientenzentriert und stellt die individuellen Alltagsbedürfnisse, Hobbys und Anforderungen am Arbeitsplatz/Schule in den Fokus der Behandlung.
Die Verordnung kann als Kassenrezept, Privatrezept oder als Heilmittelverordnung nach einem Arbeitsunfall erfolgen.
Liebe BesucherInnen, liebe Angehörige,
im Zuge einer weiteren neuen Corona-Verordnung des Landes vom 1. Februar 2021 gelten nochmalig verschärfte Vorgaben für BesucherInnen zum Schutz der PatientInnen und der MitarbeiterInnen.
Besuche sind im GLKN weiterhin in Ausnahmen nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, sind zum Schutz der Patienten und des Personals von einem Besuch ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ambulanten Untersuchungs- oder Behandlungstermin oder in einer Sprechstunde haben, teilen Sie dies an der Eingangskontrolle mit.
Das Tragen einer FFP2–Maske, auch im Krankenzimmer, ist vorgeschrieben. Bitte bringen Sie eine geeignete FFP2 Maske selber mit (ohne Ausatemventil). In Einzelfällen können diese Masken bei der Eingangskontrolle gegen eine Gebühr erworben werden. Das gilt auch für ambulante Patienten sowie Patienten der Zentralen Notaufnahmen.
Darüber hinaus schreibt das Land jetzt vor, dass Besucher stationärer Patienten einen negativen Antigentest vorweisen müssen. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Fragen Sie bitte den behandelnden Arzt bei der Einholung der Besuchserlaubnis wie das Prozedere am jeweiligen Klinikstandort ist.
Bitte desinfizieren Sie beim Betreten der Klinik Ihre Hände. Die Einhaltung der Abstandsregel gilt auch im Krankenhaus.
Das Betreten der Kliniken ist nur über die zentralen Haupteingänge gestattet.
Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher um Verständnis und um strikte Einhaltung der Besucherregelung. Vielen Dank.
Ihre Krankenhausleitung