Kontakt und Anschrift:
Klinikum Konstanz
Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
Luisenstraße 7b, 78464 Konstanz
Sekretariat SPZ:
Frau Neuendorf/Frau Schafhäutle/Frau Utta/Frau Flöß/Frau Polinaro
Telefon: 07531 801-1677
Montag - Freitag: 9:00 -11:00 Uhr/13:00 - 15:00 Uhr
(Bitte ggf. auf Anrufbeantworter sprechen - Rückruf durch uns)
E-Mail
Die strikte Einhaltung der Schweigepflicht ist für alle im SPZ tätigen Personen selbstverständlich. Dies trifft auch für unseren Kontakt mit anderen professionell involvierten Personen und Institutionen zu. Hierfür erbitten wir zuvor stets eine schriftliche Zustimmung der Eltern, die jederzeit widerrufen werden kann. Siehe hierzu das Dokument zur Schweigepflichtentbindung
Wir sind ständig bestrebt, die fachliche und organisatorische Qualität unserer Arbeit zu verbessern. Wir freuen uns daher über Ihre konstruktiven Rückmeldungen, die gern auch kritisch sein können. Bitte sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns, falls Ihnen etwas einfällt, was zu verbessern wäre oder wenn Sie unzufrieden waren. Natürlich freuen wir uns auch über positives Feedback. Den Leiter des SPZ erreichen Sie telefonisch oder auch direkt per E-Mail.
Nicht alles, was sinnvoll und wünschenswert ist, wird von den
Krankenkassen als Leistung übernommen. Gern nehmen wir daher
Unterstützung in jeglicher Form an.
Unser Förderverein „puenktchen
e.V.“ nimmt Sie gern als Mitglied auf oder freut sich über Ihre Sach-
oder Geldspende in jeder Höhe. Weitere Informationen finden Sie unter www.puenktchen-ev.de
Kontoinhaber | puenktchen e.V. |
Bank | Sparkasse Bodensee |
IBAN | DE11690500010026220681 |
BIC | SOLADES1KNZ |
Verwendungszweck | Spende |
Fachgesellschaft:
Neuropädiatrie:
Kopfschmerzen:
Epilepsie:
Liebe BesucherInnen, liebe Angehörige,
im Zuge einer weiteren neuen Corona-Verordnung des Landes vom 1. Februar 2021 gelten nochmalig verschärfte Vorgaben für BesucherInnen zum Schutz der PatientInnen und der MitarbeiterInnen.
Besuche sind im GLKN weiterhin in Ausnahmen nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, sind zum Schutz der Patienten und des Personals von einem Besuch ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ambulanten Untersuchungs- oder Behandlungstermin oder in einer Sprechstunde haben, teilen Sie dies an der Eingangskontrolle mit.
Das Tragen einer FFP2–Maske, auch im Krankenzimmer, ist vorgeschrieben. Bitte bringen Sie eine geeignete FFP2 Maske selber mit (ohne Ausatemventil). In Einzelfällen können diese Masken bei der Eingangskontrolle gegen eine Gebühr erworben werden. Das gilt auch für ambulante Patienten sowie Patienten der Zentralen Notaufnahmen.
Darüber hinaus schreibt das Land jetzt vor, dass Besucher stationärer Patienten einen negativen Antigentest vorweisen müssen. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Fragen Sie bitte den behandelnden Arzt bei der Einholung der Besuchserlaubnis wie das Prozedere am jeweiligen Klinikstandort ist.
Bitte desinfizieren Sie beim Betreten der Klinik Ihre Hände. Die Einhaltung der Abstandsregel gilt auch im Krankenhaus.
Das Betreten der Kliniken ist nur über die zentralen Haupteingänge gestattet.
Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher um Verständnis und um strikte Einhaltung der Besucherregelung. Vielen Dank.
Ihre Krankenhausleitung