Das Department Orthopädie innerhalb der Klinik für Unfallchirurgie, Handchirurgie und Orthopädie Vincentius bietet Ihnen folgende Wahlleistungen an: Chefarztbehandlung und 2-Bettzimmer Unterbringung.
Die Wahlleistungen können einzeln oder im "Paket" in Anspruch genommen werden. Sie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt.
Sind Sie nicht zusatzversichert und möchten
dennoch einzelne oder die gesamten Leistungen in Anspruch nehmen,
stellen wir Ihnen diese Leistungen privat in Rechnung. Deshalb muss vor
Inanspruchnahme der Leistungen ein Vertrag über die Wahlleistungen
unterzeichnet werden. Bitte beachten Sie, daß Einzelzimmer nicht immer zur Verfügung stehen können.
Vorteile der Wahlleistung Unterkunft:
Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Regelungen für unsere Klinik für gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren vor. Kinder und Jugendliche sind mit Ausnahme von Fahrkosten generell von der Zuzahlung befreit.
Stationäre Behandlung/Anschlussrehabilitation:
Wer im Krankenhaus behandelt wird, muss pro Tag zehn Euro zuzahlen. Die Zuzahlungen werden auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Diese Regelung gilt auch für die Anschlussrehabilitation. In diesem Fall werden die Zuzahlungen der Krankenhausbehandlung angerechnet. Das heißt, niemand muss mehr als maximal 280 Euro pro Kalenderjahr zuzahlen.
Rehabilitation- ambulant und stationär:
Wer in einer Rehaklinik stationär untergebracht wird oder eine ambulante Rehabilitation macht, zahlt ohne zeitliche Begrenzung zehn Euro pro Tag zu.
Fahrkosten:
Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft nur noch in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung. Auch dann muss der Patient - ebenso wie bei Fahrten zur stationären Behandlung- zehn Prozent der Fahrkosten zuzahlen, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro.
Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel:
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Verbandmittel, Hilfsmittel (z.B. Gehstützen) Müssen Patient zukünftig zehn Prozent der Kosten selbst tragen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf, höchstens zehn Euro.
Heben Sie jede Quittung auf!
Für jede Zuzahlung erhalten Sie
eine personifizierte Quittung. Das gilt auch für die Quittungen Ihres
Ehepartners oder Kindes. Wenn die Zuzahlungen Ihre persönliche
Belastungsgrenze erreicht haben, lassen Sie von Ihrer Krankenkasse
prüfen, ob Sie für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreit
werden können. Bei der Berechung der Belastungsgrenze zählen seit dem
01.01.2004 auch die Zuzahlungen für stationäre Behandlung.
Liebe BesucherInnen, liebe Angehörige,
im Zuge einer weiteren neuen Corona-Verordnung des Landes vom 1. Februar 2021 gelten nochmalig verschärfte Vorgaben für BesucherInnen zum Schutz der PatientInnen und der MitarbeiterInnen.
Besuche sind im GLKN weiterhin in Ausnahmen nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, sind zum Schutz der Patienten und des Personals von einem Besuch ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ambulanten Untersuchungs- oder Behandlungstermin oder in einer Sprechstunde haben, teilen Sie dies an der Eingangskontrolle mit.
Das Tragen einer FFP2–Maske, auch im Krankenzimmer, ist vorgeschrieben. Bitte bringen Sie eine geeignete FFP2 Maske selber mit (ohne Ausatemventil). In Einzelfällen können diese Masken bei der Eingangskontrolle gegen eine Gebühr erworben werden. Das gilt auch für ambulante Patienten sowie Patienten der Zentralen Notaufnahmen.
Darüber hinaus schreibt das Land jetzt vor, dass Besucher stationärer Patienten einen negativen Antigentest vorweisen müssen. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Fragen Sie bitte den behandelnden Arzt bei der Einholung der Besuchserlaubnis wie das Prozedere am jeweiligen Klinikstandort ist.
Bitte desinfizieren Sie beim Betreten der Klinik Ihre Hände. Die Einhaltung der Abstandsregel gilt auch im Krankenhaus.
Das Betreten der Kliniken ist nur über die zentralen Haupteingänge gestattet.
Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher um Verständnis und um strikte Einhaltung der Besucherregelung. Vielen Dank.
Ihre Krankenhausleitung