Die EAP ist grundsätzlich eine ambulante Maßnahme, die eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme ersetzt oder einer solchen folgt.
Unsere EAP-Einrichtung am Klinikum Konstanz entspricht den strengen inhaltlichen und qualitativen Vorgaben der Unfallversicherungsträger DGUV.
Für die EAP ist ein Kostenübernahmeantrag an den jeweiligen Kostenträger zu stellen. Gern erledigen wir das für Sie!
Vertraglich arbeitet die EAP mit den Berufsgenossenschaften zusammen. Mit gesetzlichen Krankenkassen können nach Beurteilung der Gesamtsituation Einzelfall-Entscheidungen getroffen werden. Privat Versicherte erhalten entweder eine Kostenübernahmebescheinigung von Ihrer Versicherung oder rechnen nach Abschluss der EAP direkt ab.
Der Antrag für die EAP kann entweder über die Ambulanz der Unfallchirurgie oder von niedergelassenen Durchgangsärzten gestellt werden. Für Privatpatienten reicht ein Privatrezept vom Arzt.
Wie in einer stationären Reha erfolgen mehrere Therapieeinheiten an einem Tag. Diese werden nach Befund und Zielstellung aus den Bereichen aktiver Techniken, passiver Maßnahmen und der Medizinischen Trainingstherapie inklusive Krafttests und Trainings individuell ausgewählt und während der gesamten Rehazeit kontinuierlich angepasst. Pro Tag sind mindestens zwei Stunden Therapie vorgesehen. Die Therapiesteuerung und -kontrolle liegt wie bei einer ambulanten Heilmittelverordnung beim verordnenden Arzt. Je nach Kostenträger dauert die Maßnahme zwischen zwei und mehreren Wochen.
Anträge für die EAP können hier heruntergeladen werden:
Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern!