Unsere Pflegekräfte betreuen, unterstützen und beraten tagtäglich kranke und pflegebedürftige Menschen aller Altersphasen während ihres Klinikaufenthaltes. Sie helfen ihnen bei der Grundpflege, führen ärztlich veranlasste Maßnahmen durch, assistieren bei Untersuchungen und dokumentieren Patientendaten.
Mit viel Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein begleiten Pflegekräfte den täglichen Genesungsprozess durch rehabilitative, palliative und gesundheitsfördernde Strategien.
Gehen Sie diesen Weg mit uns gemeinsam. Wir freuen uns auf Sie.
Neben einer fundierten Ausbildung
gibt es im GLKN vielfältige Möglichkeiten, sich gezielt fachlich und persönlich
weiterzuentwickeln – je nachdem, ob Sie eine Fach-, Führungs- oder
Bildungslaufbahn anstreben bzw. fortsetzen.
Sei es mit vielfältigen Fort- und Weiterbildungsangeboten zu unterschiedlichen Themenkomplexen unserer Akademie oder mit der Online-Bildungsplattform CNE (Certified Nursing Education).
Das Angebot FLEXPOOL bietet Ihnen die Möglichkeit als Pflegefachkraft, angepasst an Ihren persönlichen Bedarf, abwechselnd auf verschiedenen Stationen und Standorten zu arbeiten.
Was Sie mitbringen müssen:
Was Sie erwarten können:
Arbeiten, wie es zu Ihnen passt!
Melden Sie sich jetzt - wir freuen uns, wenn Sie unser Team verstärken!
Wann?
Jeden Donnerstag, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Wo?
Büro der Pflegedirektion am Hegau-Bodensee-Klinikum Singen, Torkelweg 9, 78224 Singen (siehe Grafik rechts).
Terminvereinbarung?
Nicht notwendig! Bitte bringen Sie Ihren Lebenslauf und Ihre Impfnachweise für Masern und Covid mit – wir freuen uns auf Sie!
Sie sind examinierte Pflegekraft und haben keine Lust auf lange Bewerbungsschreiben?
Dann kommen Sie unverbindlich zu unserer Offenen Bewerberstunde!
Sie haben Ihren Berufsabschluss im Ausland erworben und möchten Ihre Qualifikation nun im GLKN einbringen? Wir unterstützen Sie dabei.
Der
Pflegeberuf darf in Deutschland grundsätzlich nicht ohne Berufszulassung bzw.
bei ausländischen Bürgern nicht ohne ein staatliches Zulassungsverfahren und
ohne eine Anerkennung der Berufsqualifikation ausgeübt werden.
Bei Unionsbürgern (EU-Ausländer) ist bereits die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vorgesehen. Sie benötigen lediglich einen Fachsprachennachweis (Allgemeinsprache auf B2-Niveau, Fachsprache auf C1-Niveau).
Ausländische Pflegende aus Drittstaaten, also Staaten außerhalb der Europäischen Union, können ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit den Anforderungen an den Pflegeberuf in Deutschland vergleichen lassen. Für eine solche Gleichwertigkeitsprüfung werden Ihre Zeugnisse und Dokumente, die unter anderem über Inhalt und Dauer Ihrer Qualifikation informieren. Ebenso ist eine einschlägige Berufserfahrung wichtig. Bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Qualifikation und dem deutschen Abschluss, wird die Berufszulassung erteilt. Ist dies nicht der Fall, können Sie im Rahmen einer Prüfung nachweisen, dass Sie die notwendigen Kenntnisse besitzen, den Pflegeberuf in Deutschland ausüben zu können. Zudem müssen Sie über gute Fähigkeiten der sprachlichen Kommunikation verfügen (Allgemeinsprache auf B2-Niveau, Fachsprache auf C1-Niveau).
Für das Anerkennungsverfahren ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.