Gerne bearbeiten wir Ihre zytologischen und histologischen Proben.
Ansprechpartner für Versandfragen stehen Montag bis
Freitag, 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, unter Tel: 07531 801-1710 für Sie bereit.
Versandmaterialien können auch per Fax unter 07531
801-1780 oder per E-Mail angefordert
werden.
Zusendung von Punktaten: Punktatbeutel nicht verknoten, sondern mit Stöpseln verschließen. Die Untersuchungsanträge bitte vorher unterschreiben und die Telefonnummer bezüglich eventueller Rückfragen kontrollieren.
Es besteht auch
die Möglichkeit, intraoperative Schnellschnittuntersuchungen durchzuführen.
Unser Schnellschnittlabor ist von Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 Uhr bis
15:00 Uhr, besetzt.
Wir
sind nicht im Hauptgebäude, sondern in der Mainaustraße 47 (vom
Hauptgebäude aus hinter dem orangenen Gebäude).
Ab 01. Juli 2011 sind alle Krankenhäuser und Institute und Praxen für Pathologie in die Meldepflicht für Krebserkrankungen gemäß dem Landeskrebsregistergesetz vom 16. Februar 2006 einbezogen. Die Meldepflicht umfasst u. a. Angaben zu Personendaten der/des Erkrankten, Wohnort, Diagnose und Verlauf der Tumorerkrankung.
Die Meldepflicht für Pathologen besteht ohne vorherige Unterrichtung der Patienten.
Die einsendenden Ärzte werden über den Untersuchungsbericht von der erfolgten Meldung an das Krebsregister informiert. Jede Patientin und jeder Patient muss von ihrem / seinem klinisch tätigen Arzt über ihr/sein Widerspruchsrecht informiert werden. Ggf. leitet dieser den Widerspruch an das Krebsregister weiter.
Die elektronische Datenübertragung zwischen Institut und Praxis für Pathologie und Krebsregister erfolgt quartalsmäßig ab 01.07.2011 über das Pathologieinformationssystem. Weitere detaillierte Auskünfte zum Krebsregister finden Sie im Internet unter www.krebsregister-bw.de.