Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und verlässlichen Dienstplänen, angepasst an Ihre persönliche Berufs-, Familien- und Lebenslage, bieten wir unseren Ärztinnen und Ärzte beste Rahmenbedingungen.
Die Vergütung erfolgt nach dem TV-Ärzte/VKA. Sie profitieren ebenso von den Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes und der Betrieblichen Altersvorsorge.
Wir sind Akademisches Lehrkrankenhaus der
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Damit
leisten wir einen wichtigen Beitrag für den Wissens- und Erfahrungsaustausch
zwischen Forschung, Lehre und Gesundheitsversorgung. Sowohl unsere Patienten,
als auch unsere Ärztinnen und Ärzte profitieren vom direkten Zugang zu den
neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden in Diagnostik und
Therapie. So kann ein rascher Transfer von
Forschungsergebnissen in den klinischen Alltag sowie in die Ausbildung des
ärztlichen Nachwuchs stattfinden.
Die Forschung ist ein
wichtiger Bestandteil der Medizin. Durch sie können
Behandlungsmöglichkeiten und Therapien fortlaufend optimiert werden. Um unseren
Patienten die neuesten Therapien zukommen zu lassen, beteiligen wir uns an
nationalen und internationalen Studien und Fortbildungen.
Im letzten Jahr des Medizinstudiums findet für die Studierenden das praktische Jahr (PJ) statt. Die Ausbildung am Patienten steht in diesem Ausbildungsabschnitt im Mittelpunkt. Es gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen:
Die Studierenden sollen die im Studium erworbenen medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen und ausbauen.
Dazu führen sie, gemäß dem Stand ihrer bisherigen Ausbildung, ihnen zugewiesene ärztliche Aufgaben durch. Dies geschieht unter Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes. Zur Ausbildung gehört die Teilnahme an klinischen Konferenzen, einschließlich der pharmakotherapeutischen und klinischpathologischen Besprechungen.
Studienführer Praktisches Jahr Gesamtausgabe
(Medizinische Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg)
Als akademisches Lehrkrankenhaus der Universitätskliniken der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg bieten wir Studierenden die Möglichkeit, ein praktisches Jahr in unseren Akutstandorten zu absolvieren. Wir bieten die Pflichtfächer Innere Medizin und Chirurgie sowie die Wahlfächer Anästhesie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Neurologie, Pädiatrie und Urologie an.
Verantwortliche/r Ärztin/Arzt für PJ-Angelegenheiten:
Priv.-Doz.
Dr. Tomas Pfeiffer
Tel: 07731 89-2303
Stv.: Prof. Dr. Andreas
Trotter
Tel: 07731 89-2800
Sekretariat für PJ-Angelegenheiten:
Sylvia Kehrer-Koch
Tel: 07731 89-2303
Fax:
07731 89-2345
E-Mail
Abteilungen für PJ-Ausbildung | Anzahl der Betten | Anzahl Ausbildungsplätze pro Tertial | Chefärzte |
---|---|---|---|
Medizinische Klinik I und Medizinische Klinik II | 161 | 8 | PD Dr. M. Kollum |
Allgemein-, Thorax- und Viszeralchirurgie Gefäßchirurgie | 145 | 8 | Prof. Dr. M. Gundlach |
Anästhesie | 16 | 3 | Prof. Dr. F. Hinder |
Gynäkologie/Geburtshilfe | 50 | 2 | Dr. W. Lucke |
Neurologie | 38 | 1 | Prof. Dr. C. Klötzsch |
Pädiatrie | 50 | 2 | Prof. Dr. A. Trotter |
Urologie | 40 | 2 | Dr. J. Tonhauser |
Wohnmöglichkeiten: Das Klinikum verfügt über mehrere Personalwohnheime, in denen PJ-Studentinnen und PJ-Studenten kostenlos (Sachkostenbezugswert von 278,- € monatlich) Appartements für die Dauer des PJs zur Verfügung gestellt werden. Ein Appartement im Personalwohnheim kann aber abhängig von der Zahl der Bewerber nicht immer garantiert werden. Alternativ bieten wir daher einen Mietkostenzuschuss von 255,- € pro Monat bei auswärtiger Unterbringung an. Bewerber für ein Appartement wenden sich bitte frühzeitig an das Sekretariat für PJ-Angelegenheiten.
Verpflegung: Mittagessen erhalten PJ-Studentinnen und PJ-Studenten kostenlos in unserer Personal-Mensa (Sachkostenbezugswert von 124,- € monatlich).
Geldleistung: Es wird eine Aufwandsentschädigung von 731,- € monatlich bei auswärtiger Unterbringung, 452,- € bei Wohnen im Personalwohnheim oder 410,- € bei Wohnen bei den Eltern ausbezahlt. Die Aufwandsentschädigung entspricht mit Geld- und Sachleistungen dem Höchstsätzen gemäß §13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 BAföG sowie dem derzeit gültigen Vertrag über die Ausbildung von Studierenden der Medizin im Praktischen Jahr an Akademischen Lehrkrankenhäusern.
Freiwilliger PJ-Dienst: Dieser besteht aus vier Nachtdiensten an Werktagen (16-24 Uhr) und einem Dienst am Wochenende (Sa. oder So. 8-18 Uhr) pro Tertial in der interdisziplinären Notaufnahme. Für jeden Nachtdienst wird ein Tag Freizeitausgleich gewährt (FZA-Tage dürfen gesammelt werden).
Dienstvergütung: Der o.g. PJ-Dienst wird mit 12,40,- € / Stunde zusätzlich zur Aufwandsentschädigung vergütet. Sehr gerne können auch zusätzliche bezahlte Dienste abgeleistet werden.
Dienstkleidung: Wird gestellt.
Aufenthaltsräume: Sind vorhanden.
Wissenschaftliche Bibliothek: Standardbibliothek für gesamtes medizinisches Grundwissen sowie umfassendes Buch- und Zeitschriftenangebot für alle Spezialfächer der einzelnen Kliniken EDV-Zugang zu Zeitschriften, Datenbanken und Internet Zugang zu Thieme eRef und UpToDate
Besonderheiten des Krankenhauses, die für
PJ-Studierenden interessant sein könnten:Interdisziplinäre
PJ-Vorlesung für alle PJ-Studierende des Klinikums Montag, Dienstag und
Donnerstag 16:00-17:30 Uhr, Themen: Chirurgie, Innere Medizin,
Wahlfächer Anästhesiologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Neurologie, Pädiatrie,
Urolo-gie/Kinderurologie, Weitere Seminare: Krankenhaushygiene,
Kinderchirurgie, Strahlentherapie, bildgebende Diagnostik (Radiologie),
praktische Übungen in der Sonographie (Innere Medizin, Gefäßchirurgie),
Regelmäßige M&M-Konferenzen, Institut für Pathologie mit
klinisch-pathologischen Konferenzen, Sektionen und Einbindung in regelmäßige
interdisziplinäre Tumorkonferenzen, Praxis für Strahlentherapie mit Möglichkeit
der Hospitation, Regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen für niedergelassene
Ärzte im Hause, Begleitung bei Notarztwageneinsätzen möglich, zu Beginn jedes
Tertials: Refresher-Kurs Patientenuntersuchung, auf Wunsch: Naht- und
Knotenkurs, regelmäßige Feed-Back-Gespräche, Freiwillige Probeexamen
Das Praktische Jahr am Klinikum Konstanz umfasst folgende Inhalte:
Die praktische Ausbildung der Studenten übernehmen folgende Abteilungen:
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung gliedert sich in eine Ausbildung von je 16 Wochen in:
Vorlesungen Seminarunterricht:
Es wird ein breites Spektrum an wöchentlichen Fortbildungen geboten, von klinischen Visiten über Seminare und Lehrvisiten mit den verschiedenen Chefärzten bis hin zu praktischen Nahtkursen (siehe Fortbildungsplan):
Seminare aus unterschiedlichen Fachgebieten:
Flyer zum PJ am Klinikum Konstanz (wird aktuell überarbeitet)
Famulaturen werden direkt über die Sekretariate der
jeweiligen Abteilungen vergeben.
Der Arztberuf darf in Deutschland grundsätzlich nicht ohne Approbation bzw. bei ausländischen Bürgern nicht ohne ein staatliches Zulassungsverfahren und ohne eine Anerkennung der Berufsqualifikation ausgeübt werden
Sie haben Ihren Berufsabschluss im Ausland erworben und möchten Ihre Qualifikation nun im GLKN einbringen? Wir unterstützen Sie dabei.
Bei Unionsbürgern (EU-Ausländer) sieht die
Bundesärzteordnung bereits die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse vor.
Sie benötigen lediglich noch einen Fachsprachennachweis (Allgemeinsprache auf
B2-Niveau, medizinische Fachsprache auf C1-Niveau).
Ausländische Ärzte aus Drittstaaten, also
Staaten außerhalb der Europäischen Union, können ihren im Ausland erworbenen
Abschluss mit den Anforderungen an den Arztberuf in Deutschland vergleichen
lassen. Bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Qualifikation und
dem deutschen Abschluss, wird die Approbation erteilt. Ist dies nicht der Fall,
können Sie im Rahmen einer Prüfung nachweisen, dass Sie die notwendigen
Kenntnisse besitzen, den Arztberuf in Deutschland ausüben zu können. Zudem
müssen Sie über gute Fähigkeiten der sprachlichen Kommunikation verfügen
(Allgemeinsprache auf B2-Niveau, medizinische Fachsprache auf C1-Niveau).
Für das Anerkennungsverfahren ist in
Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.