Wir achten auch auf die Gesundheit unserer eigenen Mitarbeiter – durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit einem
umfangreichen Programm.
„Gesundheit ist gewiss nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“ Arthur Schopenhauer
Als größter Gesundheitsdienstleister der Region liegt uns natürlich auch die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Herzen.
Im Sinne eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) bietet der GLKN neben den gesetzlichen Verpflichtungen zur Arbeitssicherheit und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement nach längerer Krankheit, auch Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
Ein interessantes Angebot an Präventionskursen in den Bereichen Bewegung und Entspannung lädt zum Mitmachen ein. Ergänzt wird das Angebot durch Gesundheitstage und sonstige Aktionen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit und des Wohlbefindens.
Unsere Angebote für Mitarbeiter an den unterschiedlichen Standorten sind z.B.
Liebe BesucherInnen, liebe Angehörige,
im Zuge einer weiteren neuen Corona-Verordnung des Landes vom 1. Februar 2021 gelten nochmalig verschärfte Vorgaben für BesucherInnen zum Schutz der PatientInnen und der MitarbeiterInnen.
Besuche sind im GLKN weiterhin in Ausnahmen nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, sind zum Schutz der Patienten und des Personals von einem Besuch ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ambulanten Untersuchungs- oder Behandlungstermin oder in einer Sprechstunde haben, teilen Sie dies an der Eingangskontrolle mit.
Das Tragen einer FFP2–Maske, auch im Krankenzimmer, ist vorgeschrieben. Bitte bringen Sie eine geeignete FFP2 Maske selber mit (ohne Ausatemventil). In Einzelfällen können diese Masken bei der Eingangskontrolle gegen eine Gebühr erworben werden. Das gilt auch für ambulante Patienten sowie Patienten der Zentralen Notaufnahmen.
Darüber hinaus schreibt das Land jetzt vor, dass Besucher stationärer Patienten einen negativen Antigentest vorweisen müssen. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Fragen Sie bitte den behandelnden Arzt bei der Einholung der Besuchserlaubnis wie das Prozedere am jeweiligen Klinikstandort ist.
Bitte desinfizieren Sie beim Betreten der Klinik Ihre Hände. Die Einhaltung der Abstandsregel gilt auch im Krankenhaus.
Das Betreten der Kliniken ist nur über die zentralen Haupteingänge gestattet.
Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher um Verständnis und um strikte Einhaltung der Besucherregelung. Vielen Dank.
Ihre Krankenhausleitung