29. Sep 2022
Änderungen durch neues Infektionsschutzgesetz
(Landkreis
Konstanz) Angesichts des neuen Infektionsschutzgesetzes weist der
Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) auf die ab Oktober 2022 geltenden
Besucherregelungen hin, sie knüpfen nahtlos an die bestehenden Regelungen an.
Bitte
beachten Sie:
Der Zutritt in alle Einrichtungen des Gesundheitsverbund
Landkreis Konstanz ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt. Zudem gilt für alle Besucher
eine Testpflicht. Das bedeutet, dass bei Betreten des Krankenhauses ein
aktuelles negatives Testergebnis von einer offiziellen Teststation vorgelegt
werden muss (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als
48 Stunden). Ein Selbsttest wird nicht akzeptiert.
Bitte beachten Sie auch, dass in den Einrichtungen des GLKN keine Testmöglichkeiten angeboten werden.
Quelle: Marketing/Unternehmenskommunikation