18. Jan 2021
GLKN: Zutritt in die Kliniken nur noch mit FFP2 Masken
(Kreis Konstanz). Für die Besucher der Akutkliniken des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN) ergeben sich kleine Änderungen beim Zutritt ins Klinikum. Die Landesregierung hat zum Schutz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus die vierte Corona-Verordnung, gültig ab dem 18. Januar 2021, erlassen.
Für die Kliniken des GLKN gilt deshalb ab sofort die Regelung, dass Besuche weiterhin in Ausnahmen nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich sind. Die Besucher müssen aber eine geeignete FFP2-Maske tragen und diese selber mitbringen. Falls dies nicht möglich ist, kann sie gegen eine Gebühr bei der Zugangskontrolle erworben werden. Bitte beachten: Masken mit Ausatemventil sind nicht geeignet, nur Masken ohne Ausatemventil sind zulässig und helfen mit, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Masken sind beispielsweise in den Apotheken erhältlich. Die Tragepflicht einer FFP2-Maske gilt auch für Patienten, die die Notaufnahmen aufsuchen oder in die Sprechstunde kommen. Der Nachweis eines negativen Antigentests ist nicht erforderlich.
„Zum Schutz der Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeitenden bitten wir die Besucher, die Regelungen strikt einzuhalten“, erklärt Bernd Sieber, Vorsitzender der Geschäftsführung. „Wir sind uns bewusst, dass die Situation für unsere Patienten und ihre Angehörigen nicht leicht ist. Wir verbieten deswegen Besuche nicht strikt, sondern machen sie auch möglich“, erklärt er. Ausnahmen gibt es für die Begleitung durch den Partner bei einer Geburt, die Besuche von Eltern bei ihren minderjährigen Kindern oder die Besuche bei schwer kranken, sterbenden oder dementen Patienten. Wo immer medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe dies erfordern, dürfen Angehörige nach vorheriger Absprache die Patienten weiterhin besuchen. Bei den Eingangskontrollen müssen nun aber verstärkt die Masken der Besucher in den Blick genommen werden.