12. Nov 2020
Der Gesundheitsverbund bittet um die Beachtung der Besucherregelung/ Neu: Begrenzung der Besuchsdauer auf eine Stunde
(Kreis). Mehrere Kliniken haben aufgrund der Corona-Pandemie in den letzten Tagen wieder ein komplettes Besuchsverbot erlassen. In den Krankenhäusern des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN) will man so lange wie möglich Besuche weiterhin ermöglichen, weil sich die Verantwortlichen sehr wohl bewusst sind, dass Besuche für das Wohlbefinden und den Heilungsprozess der Patienten wichtig sind.
Damit dies auch in Zukunft so bleiben kann, richten die Klinikleitungen der Akutkliniken des GLKN einen dringenden Appell an die Bevölkerung, sich an die geltende Besucherregelung zu halten. Seit dem 18. Mai 2020 gilt auf der Grundlage eines Beschlusses des Sozialministeriums Baden-Württemberg die Regelung, dass pro Tag und pro Patient ein Besucher gestattet ist. Im Einzelfall sind Ausnahmen nach vorheriger telefonischer Abklärung möglich. Neu ist im GLKN die Begrenzung der Dauer des Besuchs auf eine Stunde; Ausnahmen sind auch hier in Absprache mit den Verantwortlichen vor Ort möglich.
Der Zugang in alle Kliniken hat ausschließlich über den Haupteingang zu erfolgen, wo auch die Registrierung der Besucher erfolgt. Unsere dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger: Helfen Sie durch Ihr Verhalten mit, die Krankenhäuser für Besucher offen zu halten!
Eine besondere Bitte für das Klinikum Singen: Liebe Besucher, kommen Sie nicht durch Nebeneingänge herein. Diese werden ab sofort durch Sicherheitsmitarbeiter kontrolliert.