„Mein Wille geschehe“

12. Nov 2012

Öffentliche Vortragsreihe am 16. November zum Thema Selbstbestimmung im Krankenhaus

(Singen). Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein wertvolles Grundrecht. Es soll garantieren, dass wir über die Belange des eigenen Lebens selbst entscheiden. Mit der Patientenverfügung steht heute ein Instrument zur Verfügung, mit dem Menschen ihren Willen für den Fall schwerer Krankheit zum Ausdruck bringen können. Aber wie geht man vor, wenn die Situation so komplex ist, dass Unsicherheiten bestehen, ob die Patientenverfügung darauf anwendbar ist? Muss der Arzt auf der anderen Seite auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten behandeln oder eine Behandlung unterlassen, auch wenn es seinen eigenen ethischen Überzeugungen widerspricht?

Die Veranstaltung „Ethik im Krankenhaus“ behandelt am Freitag, 16. November, um 19 Uhr im Turmsaal des Singener Krankenhaus das wichtige Thema der Selbstbestimmung auch in Grenzsituationen. Mit vier Vorträgen wird das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. Den Anfang macht Chefarzt Dr. Alexander Thoma (Anästhesiologie Krankenhaus Radolfzell) mit „Mein Wille geschehe – Gedanken zur Patientenverfügung“. Heinrich Dreuw vom Krankenhausinformationsdienst der Zeugen Jehova spricht zu „Fremdblut-freie Behandlung bei Zeugen Jehova“. Über die „Autonomie des Arztes“ referiert Dr. Andrej Michalsen von der Klinik Tettnang. Zum Abschluss geht Prof. Dr. Georg Marckmann (LMU München) auf die „Ethische Grenzen der Selbstbestimmung am Lebensende“ ein. Bei der anschließenden Podiumsdiskussion können die Zuhörer ihre Fragen an die Experten stellen.

Das Komitee für Klinische Ethik lädt alle Interessierten ganz herzlich zu diesem Vortragsabend ein. Der Eintritt ist frei. Einlass ist ab 18.30 Uhr.

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