Innerhalb des Krebszentrums Hegau-Bodensee bieten die beiden Diplom-Psychologinnen Anita Clauß und Cornelia
Lugauer psychologische Unterstützung im Umgang mit der Erkrankung
Krebs an.
Die Diagnose Krebs nimmt nicht nur auf das körperliche, sondern auch auf das seelische Empfinden eines Menschen Einfluss. Die Auseinandersetzung mit der Diagnose kann sehr unterschiedlich verlaufen. Die meisten Betroffenen erleben die Erkrankung jedoch als Einschnitt ins bisherige Leben, fühlen sich verunsichert. Viele Fragen werden aufgeworfen.
Diese finden in den Räumen des Psychologischen Dienstes oder im Krankenzimmer statt, falls die PatientInnen noch nicht ausreichend mobil sind. Es gibt keine Vorgaben, mit welchen Themen man sich an den psycho-onkologischen Dienst wenden kann. Häufig kommen die Betroffenen oder ihre Angehörigen jedoch mit konkreten Fragen zu Ängsten, zu Stimmungsschwankungen, zur Krankheitsverarbeitung oder zur weiteren Lebensplanung auf den psycho-onkologischen Dienst zu. Mitunter kommen auch gesundheitsfördernde Maßnahmen (Entspannungsverfahren, Techniken zur Schmerz- und/oder Stressbewältigung) zum Einsatz. Ziel ist es, mit den Betroffenen zusammen nach einem Weg zu suchen, mit der Krebserkrankung und den damit verbundenen Veränderungen leben zu lernen.
Das Angebot richtet sich an alle interessierten PatientInnen, deren Angehörige und Freunde, die durch die schwere Erkrankung häufig mitbelastetet sind. Selbstverständlich bleibt der psycho-onkologische Dienst auch Ansprechpartner für die Zeit nach der Entlassung.
Liebe BesucherInnen, liebe Angehörige,
im Zuge einer weiteren neuen Corona-Verordnung des Landes vom 1. Februar 2021 gelten nochmalig verschärfte Vorgaben für BesucherInnen zum Schutz der PatientInnen und der MitarbeiterInnen.
Besuche sind im GLKN weiterhin in Ausnahmen nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, sind zum Schutz der Patienten und des Personals von einem Besuch ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ambulanten Untersuchungs- oder Behandlungstermin oder in einer Sprechstunde haben, teilen Sie dies an der Eingangskontrolle mit.
Das Tragen einer FFP2–Maske, auch im Krankenzimmer, ist vorgeschrieben. Bitte bringen Sie eine geeignete FFP2 Maske selber mit (ohne Ausatemventil). In Einzelfällen können diese Masken bei der Eingangskontrolle gegen eine Gebühr erworben werden. Das gilt auch für ambulante Patienten sowie Patienten der Zentralen Notaufnahmen.
Darüber hinaus schreibt das Land vor, dass Besucher stationärer Patienten einen negativen Antigentest vorweisen müssen - das gilt für den Innen- als auch für den Außenbereich unserer Kliniken. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Fragen Sie bitte den behandelnden Arzt bei der Einholung der Besuchserlaubnis wie das Prozedere am jeweiligen Klinikstandort ist.
Bitte desinfizieren Sie beim Betreten der Klinik Ihre Hände. Die Einhaltung der Abstandsregel gilt auch im Krankenhaus.
Das Betreten der Kliniken ist nur über die zentralen Haupteingänge gestattet.
Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher um Verständnis und um strikte Einhaltung der Besucherregelung. Vielen Dank.
Ihre Krankenhausleitung