Pressemitteilung des Aufsichtsratsvorsitzenden Landrat Frank Hämmerle

12. Nov 2014

Unternehmenswerte der Krankenhausbetriebsgesellschaften neu ermittelt/ Anpassung der Fusionsverträge notwendig

Sie informierten gestern über die Ergebnisse der Neubewertung der beiden Krankenhausbetriebsgesellschaften im Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN): (von links nachrechts) die GLKN-Geschäftsführer Rainer Ott und Peter Fischer, der Konstanzer Oberbürgermeister Ulrich Burchardt, Aufsichtsratsvorsitzender Landrat Frank Hämmerle, der Singener Oberbürgermeister Bernd Häusler und der Engener Bürgermeister Johannes Moser. Bild: aj
Sie informierten gestern über die Ergebnisse der Neubewertung der beiden Krankenhausbetriebsgesellschaften im Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN): (von links nachrechts) die GLKN-Geschäftsführer Rainer Ott und Peter Fischer, der Konstanzer Oberbürgermeister Ulrich Burchardt, Aufsichtsratsvorsitzender Landrat Frank Hämmerle, der Singener Oberbürgermeister Bernd Häusler und der Engener Bürgermeister Johannes Moser. Bild: aj

(Konstanz). Die Unternehmenswerte der Krankenhausbetriebsgesellschaften Hegau-Bodensee-Klinikum (HBK) und Klinikum Konstanz mussten neu berechnet werden. In den nächsten Sitzungen von Kreistag, Gemeinderäten und Stiftungsräten stehen die zur Umsetzung notwendigen Verträge zur Abstimmung an.

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Betriebsgesellschaft HBK hatte der Abschlussprüfer festgestellt, dass der im Fusionsprozess angewendete Mittelwert aus einer Ertragsbewertung und einer Multiplikatorbewertung nicht testiert werden kann. Erst nach einer Reduzierung des Unternehmenswertes wurde das Testat erteilt.

Seither haben die Beteiligten (Landkreis, Spitalstiftung Konstanz, Gemeinderäte von Singen und Engen, Spitalfonds Radolfzell und Fördergesellschaft) die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der notwendigen Maßnahmen durch externe Sachverständige ausführlich prüfen lassen. Ziel war eine rechtssichere Anpassung der bestehenden Vereinbarungen an die nach den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) ermittelten korrekten Unternehmenswerte.
Zur Lösung hat die beratende Rechtsanwaltskanzlei eine Klarstellungsvereinbarung vorgeschlagen. Kernpunkte der Vereinbarung sind die einvernehmliche Feststellung des gemeinsamen Willens, gerichtet auf
- Die Einbringung der Betriebsgesellschaften zu ihrem tatsächlichen Wert,
- Ermittlung des tatsächlichen Wertes durch einen bisher in dieser Sache nicht tätigen Wirtschaftsprüfer,
- Ggfs. Anpassung der Einbringungswerte und der Ausgleichsforderungen,
- Anwendung der Regelungen zur Verzinsung und Tilgung der Ausgleichsforderungen auf die neutral ermittelten wahren Werte.

Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde beauftragt, die Einbringungswerte der Betriebsgesellschaften zum maßgebenden Stichtag durch ein Gutachten nach dem Standard IDW S 1 zu ermitteln.
Der Entwurf der Unternehmensbewertungen wurde in der Sitzung des GLKN-Aufsichtsrates im Oktober vorgestellt. Die jetzt korrekt ermittelten Unternehmenswerte, die sich formal auf die Bilanz auswirken, aber keinerlei Einfluss auf das operative Geschäft und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens haben, betragen:
Betriebsgesellschaft Konstanz 24.016 Mio. € (statt 38.570 Mio. € laut PwC-Gutachten 2012),
Betriebsgesellschaft HBK 19.455 Mio. € (statt 43.103 Mio. € laut PwC-Gutachten 2012).

In einer gemeinsamen Veranstaltung aller Gremien der am Gesundheitsverbund beteiligten Kommunen wurden die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung und der aktuellen Unternehmensbewertung erläutert. Eingeladen waren die Mitglieder von Kreistag, Stiftungsrat der Spitalstiftung Konstanz, Gemeinderat Singen, Stiftungsrat des Spitalfonds Radolfzell, Gemeinderat Engen, Gesellschafterversammlung der Fördergesellschaft (ehem. HBH GmbH).
Diese Gremien, die vor zweieinhalb Jahren den Konsortialvertrag beschlossen haben, müssen jetzt über die Klarstellungsvereinbarung und eine Änderung des Einbringungsvertrages auf die korrekten Einbringungswerte Beschluss fassen.

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Diensten und zum Widerruf finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig, für die Nutzung der Webseite nicht notwendig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.