Antworten zur Klinikfusion

07. Mai 2012

Der Oberbürgermeister und HBH-Aufsichtsratsvorsitzender Oliver Ehret informiert

(Singen). Nach dem eindeutigen Beschluss des Singener Gemeinderats mit 28 zu 13 Stimmen für eine gemeinsame Holding der HBH-Kliniken mit den Konstanzer Krankenhäusern unter der Federführung des Landkreises gibt es in der Bevölkerung noch Diskussionsbedarf und Zweifel bezüglich der anstehenden Veränderungen. Diese nimmt der Singener Oberbürgermeister Oliver Ehret, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der HBH-Kliniken GmbH, sehr ernst. Mit der Beantwortung der am häufigsten gestellten und diskutierten Fragen, möchte er aufklären und etwaige Ängste nehmen.


Frage: Wird das Singener Krankenhaus geschlossen und nach Konstanz verlagert?

Nein, der Standort Singen ist als Haus der Zentralversorgung dauerhaft gesichert. Auch weiterhin kommt der Notarzt aus dem Singener Klinikum, wenn es einen Notfall gibt. Auch weiterhin arbeiten rund um die Uhr Ärzte und Pflegekräfte direkt unter dem Hohentwiel für das Wohl der Menschen in Singen und im Hegau. Kein Patient von Singen wird beispielsweise zum Röntgen nach Konstanz geschickt. Wenn die Fusion vollzogen ist, wird sich – das ist vertraglich gesichert – für drei Jahre gar nichts ändern am medizinischen Konzept in den Kliniken Singen, Radolfzell, Engen und Konstanz. Und sollte es irgendwann einmal später Überlegungen geben, am medizinischen Konzept etwas zu verändern, zum Beispiel den Ausbau von Abteilungen in Singen, gibt es eine vertraglich fixierte Entscheidungsmatrix. Am Ende muss sowieso der Kreistag zustimmen, in dem die Oberbürgermeister und Bürgermeister der HBH-Standorte Singen, Radolfzell, Engen sowie aus dem Hegau die Mehrheit haben. Zudem, das darf man nicht vergessen, wird die zukünftige Klinikholding ihren Sitz in Singen haben.



Frage: Verkauft sich Singen zu schlecht, weil HBH nur 24 Prozent Beteiligungsrechte in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung in einer Kreisholding erhält, obwohl HBH eine Kapitaleinlage von 43,1 Millionen Euro einbringt? Zum Vergleich: Die Spitalstiftung Konstanz mit 38,6 Millionen Euro Kapitaleinlage erhält ebenfalls 24 Prozent Beteiligungsrechte, und der Landkreis Konstanz, der nur 520.000 Euro Kapital einbringt, erhält dafür 52 Prozent Beteiligungsrechte.

Nein, hier muss man mehrere Punkte trennen. Der Landkreis Konstanz, die HBH-Kliniken GmbH und die Spitalstiftung Konstanz gründen eine Kliniken-Holding GmbH mit einem Stammkapital von einer Million Euro. Dieses Stammkapital wird durch eine Bareinlage des Landkreises Konstanz in Höhe von 520.000 Euro und durch Sacheinlagen in Höhe von jeweils 240.000 Euro von HBH und Konstanz erbracht. Danach richtet sich auch das Stimmrecht.

Die zukünftige Krankenhaus-Holding wird der HBH-Kliniken GmbH und der Spitalstiftung Konstanz eine Garantieverzinsung bezahlen. Dies resultiert aus den Vermögenswerten der Liegenschaften (Grundstücke, Flächen), welche die beiden Krankenhausträger in die Gesellschaft einbringen und die über dem Wert des Stammkapitals in Höhe von 240.000 Euro liegen. Der Vermögenswert der HBH-Liegenschaften liegt bei 42,863 Millionen Euro und der von Konstanz bei 38,388 Millionen Euro. Daraus ergibt sich ein jährlicher Zinsbetrag für HBH in Höhe von 214.315 Euro und für Konstanz in Höhe von 191.940 Euro. Mit diesen 214.315 Euro, die jedes Jahr an die HBH GmbH abgeführt werden, könnte ein stationäres Hospiz an unserem Krankenhaus errichtet und dauerhaft betrieben werden. Der Landkreis erhält keine Verzinsung, da er keine Vermögenswerte über das Stammkapital hinaus eingebracht hat.

Der Landkreis übernimmt allerdings weitere Risiken im Bereich Bürgschaften, ZVK-Gewährträgerschaft in Höhe von 135 Millionen Euro und Garantiezahlungen. 


(Quelle: Pressemitteilung der Stadt Singen vom 4. Mai 2012)

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