GLKN: Neue Besucherregelung in den Kliniken

01. Sep 2021

Erweiterte Besuchsmöglichkeiten/ Appell um Einhaltung der Hygieneregeln

(Kreis Konstanz). Die seit dem 25. August 2021 geltende neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für Kliniken und Pflegeeinrichtungen sieht erweiterte Besuchsmöglichkeiten vor. Der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) hat deshalb für seine Kliniken die Besucherregelung auf der Grundlage der Verordnung angepasst. Gleichzeitig appellieren die Verantwortlichen im GLKN mit Hinblick auf die steigenden Infektionszahlen und die zunehmende Verbreitung der hochansteckenden Delta-Variante an die Bevölkerung, die Anzahl der gleichzeitigen Besucher im Krankenhaus so gering wie möglich und die Hygiene-Regeln weiter ein zu halten. Damit lässt sich die Gefahr von eventuellen Ansteckungen verringern.

In den Kliniken Singen, Radolfzell und Stühlingen gibt es keine fest vorgeschrieben Besuchszeiten. Im Klinikum Konstanz sind Besuche von Montag bis Freitag von 13.00 bis 19.00 Uhr und am Wochenende sowie feiertags von 12.00 bis 18.00 Uhr möglich.
Zum Schutz des Personals und der Beschäftigten sind Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, vom Besuch ausgeschlossen.
Zur Erhebung der Kontaktdaten steht den Besuchern ab sofort auch die Luca App an den zentralen Eingängen der Kliniken zur Verfügung.

Das Tragen einer geeigneten Maske, auch im Krankenzimmer, ist bei BesucherInnen weiterhin vorgeschrieben. Besucher werden gebeten, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine geeignete FFP2-Maske selber mit zu bringen. Der GLKN empfiehlt die FFP2-Maske, da diese einen höheren Schutz bietet. Auf den Intensivstationen, in der Neonatologie, in der Onkologie und auf den Covid19-Stationen ist aus Rücksicht auf die besonders schwer erkrankten PatientInnen die FFP2-Maske weiterhin vorgeschrieben. Beide Maskentypen können gegen eine Gebühr an den zentralen Eingängen erworben werden.

Besucher stationärer Patienten haben weiterhin einen negativen Antigentest vorzuweisen. Das Schnelltestergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Das Ergebnis eines PCR-Tests darf nicht älter als 48 Stunden sein. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen und Kinder unter 6 Jahren. Hierüber ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen.
Die jeweils gültige Besucherregelung ist auf der Startseite der GLKN-Homepage hinterlegt.

Bitte beachten: Das Betreten der Kliniken ist nur über die zentralen Haupteingänge möglich. Trotz allgemeiner Corona-Müdigkeit und gestiegener Impfrate: Händedesinfektion, Abstand halten und Maske tragen sind weiterhin ein effektiver Schutz vor Ansteckung!

(Das Bild zeigt stellvertretend für alle Klinikeingänge im GLKN den Haupteingang des Klinikums Konstanz. Bild: Michael Voit)

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