Alle Gewebeproben, die bei Patienten entnommen werden, sei es ambulant in einer Arztpraxis oder stationär in einem Krankenhaus, werden von Fachärzten für Pathologie untersucht. Das können beispielsweise auffällige Hautveränderungen sein, mit denen ein besorgter Patient einen Hautarzt aufsucht, oder sog. Darmpolypen, die im Rahmen einer endoskopischen Vorsorgeuntersuchung von
einem Gastroenterologen abgetragen werden. Bei kleineren OP-Präparaten handelt es sich z.B. um sog. Gicht-Tophi (knotige Ablagerungen von Uratkristallen in Weichteilen) oder um eine entzündete Gallenblase bei einem Gallensteinleiden. Aber auch komplexe Operationspräparate, etwa im Rahmen einer Entfernung eines Krebstumors der Brust in einem fortgeschrittenen Stadium, werden von uns Pathologen fachärztlich begutachtet. Bei allen OP-Resektaten erfolgt zunächst eine makroskopische Begutachtung, bei der alle für die Diagnosestellung wichtigen Befunde beschrieben, ausgemessen und schriftlich dokumentiert werden. In manchen Fällen werden diese Befunde auch fotografisch festgehalten. Im Rahmen der makroskopischen Untersuchung werden die zur Diagnosestellung erforderlichen, repräsentativen Gewebeproben aus dem OP-Präparat entnommen und diese dann – nach einer mehrstufigen Aufarbeitung in unserem Labor – schließlich unter dem Mikroskop histologisch untersucht
(Histologie = Lehre vom Gewebe des menschlichen Körpers). Der schriftliche Befundbericht, der nach Abschluss der mikroskopischen Untersuchung an den einsendenden Arzt ergeht, enthält alle für die
Behandlung des Patienten wichtigen Informationen. Bei einem Tumorresektat sind das insbesondere der histologische Typ und die Größe des Tumors, seine Gut- oder Bösartigkeit und der Abstand des Tumors zu den Abtragungsrändern.
Die makroskopische und mikroskopische Begutachtung von Gewebeproben aller Art macht bei Pathologen den Löwenanteil ihrer Leistungserbringung aus. Jedes Jahr werden von uns etwa 30.000 Eingangsfälle bearbeitet, d.h. jährlich haben bis zu 30.000 Patienten Kontakt zur Pathologie, in den meisten Fällen freilich, ohne davon etwas zu ahnen!
Mit Hilfe der Immunhistochemie können die Beschaffenheit und Zusammensetzung von Organgeweben durch bestimmte Antigen- Antikörperreaktionen charakterisiert werden. Dadurch ergeben sich vor allem in der Tumorpathologie oft wichtige, auch für die Behandlung der Patienten entscheidende Erkenntnisse. So werden beispielsweise alle Fälle von Brustkrebs von uns immunhistochemisch untersucht. Stellt sich dabei heraus, dass die Tumorzellen positiv für Östrogen- und/oder Progesteronrezeptorprotein sind, sollte bei der betroffenen Patientin eine antihormonelle Therapie in Betracht gezogen werden. Ist der Tumor dagegen HER2/neu-positiv, so kann dieser für das Tumorwachstum wichtige Rezeptor durch entsprechende Medikamente blockiert werden. Mit dem immunhistochemischen Marker Ki67 kann zudem die Wachstumsgeschwindigkeit und somit die biologische Aggressivität des Tumors bestimmt werden.
Insgesamt verfügt unser Institut in Singen über ein Repertoire von 111 verschiedenen immunhistochemischen Markern. Setzt man mehrere dieser Marker in einer geeigneten Kombination ein,
entsteht ein sog. Markerprofil, das auch bei histologisch zunächst unklaren Tumoren in vielen Fällen diagnoseweisend ist.
Bei der intraoperativen Schnellschnittuntersuchung geht es darum, während einer laufenden Operation binnen weniger Minuten an Frischgewebe wichtige Fragestellungen des Operateurs beantworten zu können. Dazu wird das Gewebe in einem sog. Kryostat-Gerät bei rund -24°C schockgefroren. Auf diese Weise lässt sich die Gewebeprobe schneiden, sodass gefärbte Schnittpräparate angefertigt und mikroskopiert werden können.
Wichtige Fragestellungen des Chirurgen bei einer Schnellschnittuntersuchung können insbesondere sein:
Auch wenn die Schnellschnittpräparate durch Gefrierartefakte oft nur eingeschränkt beurteilbar sind, so kann der Pathologe bei der telefonischen Befundübermittlung an den Operateur doch in aller Regel klare Aussagen machen. Das Befundergebnis hat dann entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf der Operation. Somit trägt der Pathologe gerade bei der Schnellschnittbeurteilung eine immense Verantwortung.
In unserem Institut besteht eine Schnellschnittbereitschaft von Montag bis Freitag, und zwar jeweils von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Der Begriff "Zytologie" beschreibt die Lehre von den einzelnen Körperzellen. Zytologische Präparate können durch Punktion oder Abstrich quasi aus allen Organen und Lokalisationen des Menschen gewonnen werden. Sie werden im Labor aufbereitet und dann unter dem Mikroskop untersucht. In der Abteilung Zytologie
unseres Instituts werden unter der Regie von Herrn Dr. Oehler jährlich etwa 12.000 Eingangsfälle aus dem Bereich der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung (vom Gebärmutterhals = Zervixzytologie) bearbeitet. Darüber hinaus werden rund 1.000 zytologische Analysen von Punktaten aus anderen Organen und Körperflüssigkeiten durchgeführt, insbesondere aus dem Bereich der Urinzytologie und aus dem Knochenmark.
Unsere Gemeinschaftspraxis für Pathologie erfüllt die Anforderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix- Zytologie.
In den letzten 20 Jahren hat das Fach Pathologie durch die rasante Entwicklung im Bereich der Molekularpathologie und Onkologie einen immensen Innovationsschub erlebt. Hatte beispielsweise früher ein Pathologe an einem bronchoskopisch gewonnenen Biopsat eines Patienten Lungenkrebs diagnostiziert, dann waren dessen Therapieoptionen (Operation und/oder [Radio-]Chemotherapie) begrenzt.
Heutzutage stellen die Pathologen zwar weiterhin die Krebsdiagnose, doch werden danach von uns an dem
Tumorgewebe vielfach zusätzlich molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt. Für den Fall nämlich, dass dabei bestimmte molekulare Veränderungen in den Tumorzellen gefunden werden, stehen heute oftmals spezifisch auf diesen Tumor zugeschnittene Medikamente zur Verfügung, die das Tumorwachstum verlangsamen oder sogar ganz aufhalten können. Die Indikation zur Durchführung der molekularen Analysen stellt der behandelnde Onkologe.
Um mit der rasanten Entwicklung Schritt halten zu können, haben wir uns im Jahre 2020 mit anderen Pathologie-Praxen zu einer "Teilgemeinschaftspraxis Molekularpathologie Baden-Württemberg" zusammengeschlossen. Die aufwändigen molekularpathologischen Untersuchungsprozeduren (einschließlich
des sog. Next Generation Sequencings, NGS) werden im Zentrallabor in Stuttgart mit modernsten Geräten durchgeführt. Die gesamte Untersuchungsprozedur für die aus Singen stammenden Fälle bleibt dabei in unserer (Singener) Hand, das betrifft insbesondere auch die abschließende Einordnung der molekularpathologischen Ergebnisse in den Gesamtbefund. Das ist wichtig, weil wir ja zuvor bereits die konventionellen (immun-)histologischen Untersuchungen an dem Tumorgewebe vorgenommen haben und somit von Anfang bis Ende in die Befundung des Falles eingebunden sind. Das Prinzip „alles aus einer Hand“ hat zugleich auch den Vorteil, dass die mit uns kooperierenden Onkologen dadurch stets einen festen Ansprechpartner haben.
Bestimmte Untersuchungen aus dem Bereich der sog. In-situ-Hybridisierung werden direkt am Standort Singen durchgeführt.
Von ZS ZertSozial (Zertifizierungs- und Prüfinstitut für Fachpersonal und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens) wurden Institut und angeschlossene Gemeinschaftspraxis für Pathologie nach ISO 9001 zertifiziert.
Die in der Pathologie durchgeführten, sog. "klinischen" Obduktionen haben zum Ziel, bei im Klinikum verstorbenen Patienten auch postmortal noch Erkenntnisse zu gewinnen, mit deren Hilfe die behandelnden Ärzte Rückschlüsse auf die zugrunde liegenden Erkrankungen des Patienten und auf ein mögliches Therapieansprechen ziehen können. Dieser Erkenntniszuwachs bei den Klinikern kann dann dazu führen, dass einem künftigen Patienten, der sich in einer ähnlichen Ausgangssituation befindet, dann eine andere, möglicherweise erfolgreichere Therapie zuteil wird. Daher stellt die klinische Obduktion ein probates Mittel der Qualitätssicherung im Krankenhaus dar. Obduktionen dienen somit gleichermaßen der Aus- bzw. Fortbildung von Klinikern, Medizinstudenten und angehenden Pathologen. Problematische Ergebnisse neuer Operationsverfahren (z.B. bei Organtransplantationen) oder Organmanifestationen neuer Krankheiten (z.B. bei Corona-Patienten) können entdeckt, berufsbedingte Erkrankungen wie etwa eine Asbestose dokumentiert und in Einzelfällen auch versicherungsrechtliche Fragen geklärt werden. Bei Patienten, die wegen ihres schlechten körperlichen Zustandes vor ihrem Tod nicht eingehend ärztlich untersucht werden konnten, sind Obduktionen oft das einzige Mittel, um diagnostisch Licht ins Dunkel zu bringen.
Zur Durchführung einer klinischen Obduktion bedarf es eines schriftlichen Antrags, der zumeist von dem zuletzt behandelnden Arzt gestellt wird. Eine unnatürliche Todesursache muss im Vorfeld ausgeschlossen worden sein – anderenfalls die Rechtsmedizin für den Fall zuständig wäre. Ist für den Kliniker die Todesursache klar, so besteht oft keine klinische Notwendigkeit, noch eine Obduktion durchführen zu lassen. Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen haben ein Verweigerungsrecht. Auch der Patient selbst kann bei seiner Aufnahme in das Krankenhaus vorab eine mögliche spätere Autopsie ablehnen. Alle diese Faktoren haben dazu geführt, dass die Anzahl der an Krankenhäusern durchgeführten Obduktionen bundesweit stark zurückgegangen ist. Im Klinikum Singen steht im Altbau der Pathologie ein voll ausgestatteter Sektionssaal zur Verfügung.